Immer wieder findet sich in Handelsagentenverträgen die Verpflichtung des Sales Agents, für die Übernahme eines Kundenstocks eine Einstandszahlung zu leisten. Diese Einstandszahlung wird in den Vereinbarungen häufig gestundet und gegen einen bei Vertragsbeendigung zustehenden Ausgleichsanspruch des Handelsagenten aufgerechnet. Um Streitigkeiten zu vermeiden, rät Vertrauensanwältin Mag. Elisabeth Nagel von solchen Vereinbarungen nur dringend ab. Mehr dazu im Bereich „Einstandszahlung“ unter Praxistipps zu Rechtsfragen – WKO.at
#businesspartner #rechtstipp #salesagents #salesagent